Kurzübersicht
Dieser praktische Leitfaden erklärt Schritt für Schritt, wie Sie das Visum « Passeport Talent – profession artistique et culturelle » gemäß Artikel L.421-19 des CESEDA erhalten. Direkte Ratschläge und konkrete Tipps für Künstler (darstellende Kunst, Autoren, bildende Künstler, Fotografen, Designer, Modeschöpfer), die in Frankreich arbeiten und leben möchten.
Wer kann davon profitieren
Das Programm richtet sich an Personen mit künstlerischer oder kultureller Tätigkeit, darunter:
- Darstellende Künstler: Schauspieler, Musiker, Tänzer, Choreografen.
- Autoren und Schriftsteller: Drehbuchautoren, Romanautoren, Dramatiker, literarische Übersetzer.
- Bildende und visuelle Kunst: Maler, Bildhauer, Fotografen.
- Design und Mode: Industriedesigner, Grafikdesigner, Modeschöpfer.
- Andere Kreative, die an anerkannten künstlerischen oder kulturellen Projekten beteiligt sind.
Tätigkeits- und Einkommensbedingungen
- Hauptsächliche künstlerische Tätigkeit: mindestens 51 % der beruflichen Tätigkeit muss der künstlerischen oder kulturellen Arbeit gewidmet sein.
- Mindestressourcen: Die Vergütung muss mindestens dem monatlichen Bruttomindestlohn (SMIC) entsprechen: 1.236,84 EUR brutto pro Monat.
Verfahren aus dem Ausland
Bereiten Sie die vollständigen Unterlagen vor und vereinbaren Sie einen Termin beim französischen Konsulat oder der Botschaft. Bearbeitungszeit: 2 bis 8 Wochen.
Verfahren aus Frankreich
Wenn Sie bereits in Frankreich sind, beginnen Sie über die ANEF-Plattform mit dem Statuswechsel. Dann Termin bei der Präfektur. Dauer: 1 bis 4 Monate.
VLS-TS vs. Mehrjahreskarte
- VLS-TS: Langzeitvisum als Aufenthaltserlaubnis für 1 Jahr.
- Mehrjährige Aufenthaltskarte: nach dem ersten Jahr eine Karte für bis zu 4 Jahre.
Erforderliche Dokumente
- Gültiger Reisepass
- Passfotos nach ICAO-Standard
- Nachweise der künstlerischen Tätigkeit: Arbeitsverträge, Rechnungen, Bescheinigungen
- Ressourcennachweise: Kontoauszüge, Steuererklärungen
- Wohnsitznachweis
- Steuermarke: 225 EUR
- Beglaubigte Übersetzungen
Familiennachzug
Der Ehepartner eines Passeport-Talent-Inhabers erhält eine Karte Passeport Talent - famille mit automatischem Arbeitsrecht in Frankreich.
Verlängerung
Beginnen Sie mit der Verlängerung mindestens 2 Monate vor Ablauf Ihrer Aufenthaltserlaubnis.
Unterschied zum Schengen-Visum
- Schengen-Kurzzeitvisum (Typ C): erlaubt einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen.
- Passeport Talent: Langzeitvisum und Aufenthaltserlaubnis für längeren Aufenthalt und Arbeit.
Praktische Tipps
- Beginnen Sie mindestens 3 Monate vorher
- Lassen Sie Dokumente von einem vereidigten Übersetzer übersetzen
- Fügen Sie eine Zusammenfassung der Unterlagen bei
- Bewahren Sie digitale Kopien auf
Häufig gestellte Fragen
- Was, wenn ich keine 12 Monate künstlerisches Einkommen habe? Legen Sie feste Verträge oder schriftliche Zusagen vor.
- Kann ich nicht-künstlerische Arbeit mit künstlerischer Tätigkeit kombinieren? Ja, solange die künstlerische Tätigkeit mindestens 51 % ausmacht.
Rechtsgrundlagen und nützliche Links
- Artikel L.421-19 des CESEDA (einsehbar auf Legifrance)
- ANEF-Plattform
- OFII
- Cité internationale des arts
Zusammenfassung
Das Passeport-Talent-Visum ist der geeignete Weg für Künstler, die in Frankreich leben und arbeiten möchten. Bereiten Sie Unterlagen vor, die belegen, dass 51 % Ihrer Tätigkeit künstlerisch ist und Sie mindestens 1.236,84 EUR brutto monatlich verdienen.